
Die kostenlose Unterbringung bezeichnet das Wohnen einer Person, ohne Miete oder finanzielle Gegenleistung zu verlangen. Sobald ein Angehöriger bei Ihnen einzieht, auch wenn es nur für einige Wochen ist, müssen mehrere Stellen informiert werden. Die Meldung einer kostenlosen Unterbringung beschränkt sich nicht auf das Verfassen einer Bescheinigung: Der Vorgang betrifft die Besteuerung, Sozialleistungen und die Wohngebäudeversicherung.
Leihgabe oder Zusammenleben: zwei unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen
Vor jeder Meldung muss die genaue Situation identifiziert werden. Wenn der Gast Ihre eigene Wohnung teilt (Zimmer bei Ihnen, Schlafsofa im Wohnzimmer), gilt kein spezifischer rechtlicher Rahmen. Sie leben unter einem Dach, und die Beziehung bleibt informell.
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Die Situation ändert sich, wenn Sie eine Wohnung zur Verfügung stellen, die Sie nicht bewohnen, zum Beispiel ein Ferienhaus oder eine leerstehende Wohnung. In diesem Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einen Vertrag vor, der als Leihgabe (oder Kommodat) bezeichnet wird. Dieser Vertrag, auch wenn er nicht obligatorisch ist, formalisiert die Dauer der Nutzung, den Zustand des Objekts und die Rückgabebedingungen. Er schützt beide Parteien im Streitfall.
Das Verfassen einer schriftlichen Leihgabe vermeidet vor allem ein steuerliches Risiko: Ohne Dokument könnte die Verwaltung die Nutzung als versteckte Vermietung umqualifizieren und die Besteuerung der theoretischen Mieten verlangen. Die Unterscheidung zwischen Zusammenleben und Leihgabe bestimmt somit das gesamte Verfahren für kostenlose Unterbringung, das anschließend zu befolgen ist.
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Bescheinigung über kostenlose Unterbringung: Inhalt und administrative Bedeutung
Die Bescheinigung über kostenlose Unterbringung ist das zentrale Dokument. Sie wird auf freiem Papier vom Gastgeber verfasst und dient als Wohnsitznachweis für die untergebrachte Person. Ohne sie ist es unmöglich, ein Bankkonto zu eröffnen, sich in die Wählerlisten einzutragen oder einen Personalausweis zu erneuern.

Um gültig zu sein, muss diese Bescheinigung mehrere präzise Elemente enthalten:
- Die vollständige Identität des Gastgebers (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Adresse der betreffenden Wohnung).
- Die Identität der untergebrachten Person mit denselben Informationen.
- Die ausdrückliche Erwähnung, dass die Unterbringung kostenlos und ohne finanzielle Gegenleistung erfolgt.
- Das Datum des Beginns der Unterbringung und, wenn möglich, die voraussichtliche Dauer.
- Die handschriftliche Unterschrift des Gastgebers, begleitet vom Datum der Erstellung.
Der Gastgeber muss eine Kopie seines Ausweises und einen Wohnsitznachweis auf seinen Namen (Stromrechnung, Steuerbescheid) beifügen. Ein Cerfa-Formular gibt es für diese Bescheinigung nicht: Ein Ehrenwort reicht aus, vorausgesetzt, es ist vollständig.
Meldung an das Finanzamt und Auswirkungen auf die Wohnsteuer
Der Gastgeber muss die Anwesenheit eines zusätzlichen Bewohners in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Konkret geschieht dies über den Abschnitt “Meine Immobilien verwalten” auf der Website impots.gouv.fr, wo jeder Bewohner der Wohnung identifiziert werden muss.
Auf der Seite des Gastes ist die Situation ebenso geregelt. Die kostenlos untergebrachte Person muss diese Situation in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung angeben, indem sie das Kästchen für eine kostenlose Unterbringung ankreuzt. Diese Erklärung ermöglicht es der Verwaltung, keine fiktive Miete bei der Berechnung des steuerlichen Referenzeinkommens zu verlangen.
Für die Wohnsteuer auf Ferienwohnungen ist ein Punkt besonders zu beachten. Wenn Sie eine leerstehende Wohnung an einen Angehörigen verleihen, unterliegt diese Wohnung nicht der Steuer auf leerstehende Wohnungen, da sie bewohnt ist. Der Gast wird dann steuerpflichtig, wenn die Immobilie sein Hauptwohnsitz ist, wobei zu beachten ist, dass die Wohnsteuer auf Hauptwohnungen für alle Haushalte abgeschafft wurde.
Kostenlose Unterbringung und Sozialleistungen: CAF, RSA und Frankreich Arbeit
Die Meldung einer kostenlosen Unterbringung bei der CAF beeinflusst direkt die Berechnung der Leistungen. Die untergebrachte Person muss ihre Situation in ihrem persönlichen Bereich im Abschnitt “Meine Wohnung” melden. Dies zu unterlassen, führt zu einer Überzahlung und einer Rückforderungsaufforderung.
Der kostenlos untergebrachte Gast kann keine APL erhalten, da keine Miete gezahlt wird. Andere Leistungen (Aktivitätsprämie, Familienbeihilfen) bleiben jedoch zugänglich, wobei deren Höhe je nach Zusammensetzung des angegebenen Haushalts variieren kann.
Für den RSA qualifizieren einige CAF eine verlängerte kostenlose Unterbringung als geldwerten Vorteil in Form von Wohnraum. Der berücksichtigte Betrag orientiert sich dann an den Maßstäben für geldwerte Vorteile der Sozialversicherung, was den Betrag des gezahlten RSA reduzieren kann.

Frankreich Arbeit verlangt ebenfalls, dass eine kostenlose Unterbringung als Änderung der Situation gemeldet wird, ebenso wie ein Umzug. Diese Verpflichtung, die in den 2024 aktualisierten Online-Hilfefichtern erwähnt wird, betrifft die Empfänger von ASS und Aktivitätsprämien.
Wohngebäudeversicherung: der oft vernachlässigte Punkt
Der Gastgeber muss seinen Versicherer über die Anwesenheit eines zusätzlichen Bewohners informieren. Ohne diese Mitteilung könnte ein Schaden, der durch den Gast verursacht wird, nicht gedeckt sein, oder der Versicherer könnte eine falsche Erklärung anführen, um die Entschädigung zu reduzieren.
Wenn der Gast persönliche Wertgegenstände hat, ist es ratsam, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, eventuell sogar eine spezielle Wohngebäudeversicherung. Dieser persönliche Schutz sichert seine Gegenstände im Falle von Wasserschäden, Feuer oder Diebstahl.
- Den Versicherer schriftlich (per Brief oder Online-Kundenbereich) sofort nach Ankunft des Gastes informieren.
- Überprüfen, dass die Klausel “kostenloser Bewohner” in den besonderen Bedingungen des Vertrags enthalten ist.
- Den Gast bitten, eine Haftpflichtbescheinigung vorzulegen.
Die Meldung einer kostenlosen Unterbringung erfordert mehrere Ansprechpartner (Finanzamt, CAF, Frankreich Arbeit, Versicherer), aber jeder Schritt bleibt einfach, sofern er fristgerecht erfolgt. Das Haupt Risiko ist nicht die administrative Komplexität: Es ist das Vergessen einer dieser Meldungen, das mehrere Monate nach dem Einzug zu einer steuerlichen Nachforderung oder dem Verlust einer Sozialleistung führen kann.